Weitere Entscheidung unten: LAG Sachsen, 22.10.2015

Rechtsprechung
   LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15   

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https://dejure.org/2015,14458
LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15 (https://dejure.org/2015,14458)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.04.2015 - 9 Sa 108/15 (https://dejure.org/2015,14458)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. April 2015 - 9 Sa 108/15 (https://dejure.org/2015,14458)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 7 AGG, § ... 307 Abs. 1 BGB, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 6 GG, § 7 Abs. 1 Halbsatz 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 307 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 6, Art. 3 GG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 7 Abs. 2 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, §§ 307 ff. BGB, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der RL 2000/78/EG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 7 Abs. 2; BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersversorgung hinsichtlich der Bezugsberechtigung der Ehefrau des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine betriebliche Witwenrente für zweite Ehefrau

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15
    Es besteht daher ein anerkennenswertes berechtigtes Interesse dessen, der eine entsprechende Versorgungsordnung aufstellt, diese Risiken zu begrenzen und besser kalkulierbar zu machen (BAG, Urteil vom 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 -, Rn. 25, juris; BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 -, BAGE 146, 200-216, Rn. 31).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für die Fälle, in denen die (neue) Ehe vor dem Ausscheiden des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -, juris) oder vor Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer geschlossen wurde (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 -, BAGE 146, 200-216, juris), bereits entschieden.

    Die Frage, ob unter dem legitimen Ziel i.S.d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der RL 2000/78/EG nur Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung zu verstehen sind, hat der EuGH in demselben Urteil dahingehend entschieden, dass Art. 2 Abs. 2 Buchst. b) der RL 2000/78/EG eine solche Einschränkung nicht enthält (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 -, BAGE 146, 200-216, Rn. 54).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15
    Dass Ausbleiben eines ursprünglich erhofften Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 -, BAGE 134, 89-110, Rn. 77).

    Denn in einem solchen Fall geht es um die Frage einer dem Arbeitgeber überlassenen Risikoübernahme und nicht um seinen Einstand bei Verwirklichung eines übernommenen Risikos (BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 -, BAGE 134, 89-110).

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für die Fälle, in denen die (neue) Ehe vor dem Ausscheiden des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -, juris) oder vor Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer geschlossen wurde (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 -, BAGE 146, 200-216, juris), bereits entschieden.
  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Auszug aus LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15
    Es besteht daher ein anerkennenswertes berechtigtes Interesse dessen, der eine entsprechende Versorgungsordnung aufstellt, diese Risiken zu begrenzen und besser kalkulierbar zu machen (BAG, Urteil vom 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 -, Rn. 25, juris; BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 -, BAGE 146, 200-216, Rn. 31).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15
    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "K " (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15
    Ebenso ist geklärt, dass diejenigen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die mittelbare Diskriminierungen bewirken können, der Qualifikation als Diskriminierung entgehen, sofern sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - Slg. 2009, I-1569).
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. April 2015 - 9 Sa 108/15 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Köln, 23.03.2017 - 11 Ca 1540/16
    Die Wirksamkeit einer solchen Ausschlussregelung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG vom 15.10.2013 - 3 AZR 651/11 - Rdn 25 ff. nach Juris; BAG vom 21.02.2016- 3 AZR 297/15 -) Das Landesarbeitsgericht Köln hat zuletzt durch Entscheidung vom 24.04.2015 in dem Verfahren - 9 Sa 108/15 - entsprechende Regelungen für wirksam angesehen.

    Der Ausschluss der Klägerin aus dem Anspruch nach § 10 Abs. 5 c der Pensionsordnung trägt dem Interesse des Arbeitgebers Rechnung, die besonderen Risiken einer Hinterbliebenenversorgung besser kalkulierbar zu machen, so dass eine unangemessene Benachteiligung nicht vorliegt (LAG Köln vom 24.04.2015 - 9 Sa 108/15 - Rdn 36 nach Juris).

    Das Ausbleiben eines Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (BAG vom 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - Rdn 77 nach Juris; LAG Köln vom 24.04.2015 - 9 Sa 108/15 - Rdn 35 nach Juris; LAG München vom 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10 - Rdn 70 nach Juris).

  • LG Essen, 18.06.2020 - 6 O 59/20

    Hinterbliebenenrente, Spätehenklausel

    Die Vorschrift bewirkt keine unangemessene Benachteiligung der Klägerin (LAG Köln vom 24.04.2015 - 9 Sa 108/15 - Rdn 36 nach Juris).

    Das Ausbleiben eines Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (BAG vom 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - Rdn 77 nach Juris; LAG Köln vom 24.04.2015 - 9 Sa 108/15 - Rdn 35 nach Juris; LAG München vom 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10 - Rdn 70 nach Juris).

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   LAG Sachsen, 22.10.2015 - 9 Sa 108/15   

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https://dejure.org/2015,49230
LAG Sachsen, 22.10.2015 - 9 Sa 108/15 (https://dejure.org/2015,49230)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 22.10.2015 - 9 Sa 108/15 (https://dejure.org/2015,49230)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 9 Sa 108/15 (https://dejure.org/2015,49230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auf die Beschwerde des Beklagten wird das zweite Versäumnisurteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2015 - 9 Sa 108/15 - aufgehoben.
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